Erbverhältnisse sind in meisten Fällen potenziell widersprüchlich, wenn es mehrere Erben gibt. Es wird mit der Praktik bestätigt und mit den eigenen, oft gegenüberliegenden Vermögensinteressen von Erben bedingt.

Um mögliche Streite zu vermeiden, wenn der Erblasser noch am Leben ist, leisten unsere Anwälte gerne qualifizierte Hilfe in Erbschaftsfragen.

Sie können bei der gerechten und begründeten Planung von Vermögensübertragung an den Nachkommen, bei der Wahl einer optimalen Variante während der Erbteilung unter mehreren Erben durch Testamentserrichtung oder Erbvertrag bzw. einen anderen Vertragsschluss helfen lassen.

Wir können auch bei der Wahl eines bei der Erbschaft anwendeten ausländischen Erbrechts unterstützen, was Eintragungskosten von Erben in Zukunft im Wesentlichen verringert.

Falls ein Erblasser leider bereits verstorben ist, können wir Ihnen die qualifizierte Hilfe leisten, um sowohl vor den Ansprüchen anderer Personen und Gläubiger des Erblassers zu schützen, als auch eine Klage zu vorbereiten und zu erheben, wenn Ihre Rechte verletzt worden sind.

Und sobald alle Erben festgestellt worden sind, aber Streitfragen über die gemeinsame Nutzung vom schon erworbenen Erbgut entstehen, wird die Rechtshilfe bei den Erbteilungsfragen, besonders beim entsprechenden Vertragsschluss, bis die Erben ihre Erbscheine erhalten haben, mehr als gerade rechtfertigt und passend, und auch letztendlich wirtschaftlich begründet.

Somit können unsere Anwälte im Gebiet des Erbrechts folgende Hilfe leisten:

  • Beratung jeder einzelnen Frage bei der Erbübertragung, -Eintragung sowie Rechtsschutz der Erben sowohl in der Ukraine, als auch im Ausland;
  • Hilfeleistung in Erbschaftsfragen für ausländische Mandanten in der Ukraine und für Ukrainer im Ausland;
  • Optimieren der Erbschaftsteilung durch Testamentserrichtung, Erstellen von Erbverträgen oder Schenkungsurkunden;
  • Beilegen von Fragen, die mit der Erbschaft von Betrieben, Immobilien und anderen Aktiven verbunden sind;
  • Hilfeleistung beim notariellen Eintragen von Erbschaftsrechten, bei Steuer- und Transferbezahlung, beim Eintragen von Erbschaftsrechten auf ein Erbvermögen;
  • Schutz von Erbrechten sowohl außergerichtlich, als auch vors Gericht, insbesondere gegen Ansprüche von Gläubigern eines verstorbenen Erblassers;
  • Erbteilung und Vorbereitung von entsprechenden Verträgen über die Veränderung der Erbanteile unter den Erben.